Die Schule Ihrer Kinder wird bereits von uns beliefert und Sie möchten
die Bestellungen ebenfalls online durchführen? Dann melden Sie Ihr Kind bitte hier an:
Anmeldung
1. Die hier aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Gegenstand und Grundlage für die Rechtsbeziehungen des Auftraggebers und den Auftragnehmern, der FOOD FOR FRIENDS GmbH.
2. Bei Vertragsabschluss erhält der Auftraggeber eine individuelle 8-stellige Kundennummer, die bei sämtlichem Schriftverkehr und Bestellungen zur Vermeidung von Irrtümern und Fehlern anzugeben ist. Der Vertragsabschluss, den die Auftragnehmer mit kommunalen Behörden oder berechtigen Institutionen abgeschlossen haben, ist die Voraussetzung für die Teilnahme am Schulessen. Der Versorgungsvertrag verpflichtet nicht zu einer täglichen Essenabnahme. Ein Essen kostet zwischen 3,00 € und 3,50 € inklusive Mehrwertsteuer (M1, M2 oder M3). Stornierungen bestellter Essen können Sie selbständig bis 8 Uhr des gleichen Tages im Internet in Ihrem persönlichen FOOD FOR KIDS-Bereich vornehmen (zum Abbestellen den jeweiligen Tag abhaken und speichern). Außerdem haben Sie die Möglichkeit, bis 8.00 Uhr des gleichen Tages per Telefon, Fax oder E-Mail das Essen zu stornieren (Telefon: 040. 31 97 95 21; Fax: 040. 754 59 49; E-Mail: kids@foodforkids.de oder info@foodforkids.de). Abbestellungen für Folgetage (z.B. Krankheit) können an diesem Tag mit aufgegeben werden. Wichtig: Geben Sie bitte immer den Namen des Essenteilnehmers, Kundennummer, die Klasse, die Schule, das Menü sowie das Tagesdatum (an dem das Menü storniert werden soll) bei Ihrer Abbestellung an. Stornierungen werden Ihrem Konto spätestens im übernächsten Monat wieder gutgeschrieben, d.h. Abbestellungen vom Januar werden im März berücksichtigt. 3. In der Schulversorgung erfolgt die Bestellung individuell auf Grundlage der monatlich von den Auftragnehmern zur Verfügung gestellten Bestellformulare. Das für die Online-Bestellung notwendige Passwort wird dem Auftraggeber per E-Mail übermittelt oder ist vom Auftraggeber direkt bei der o.g. Service-Hotline (Ortstarif) persönlich zu erfragen.
4. Das Abonnement gilt ausschließlich an der im Vertrag aufgeführten Schule. Ein eventueller Schul-, Orts- oder Bankverbindungswechsel muss aus organisatorischen Gründen bei der Firma FOOD FOR FRIENDS GmbH rechtzeitig angezeigt werden. Soweit die jeweiligen Zahlungsverpflichtungen auf Grundlage der Änderung nicht oder nicht rechzeitig vor Wirksamwerden den neuen Gegebenheiten angepasst werden können, werden durch die Auftragnehmer zu wenig gezahlte Beträge nachgefordert und gegebenenfalls zu viel bezahlte Beträge erstattet. Die Chipkarte für die Ausgabe des Essens wird dem Essenteilnehmer rechtzeitig über die Essenausgabe zur Verfügung gestellt. Die Chipkarte geht in Ihren persönlichen Besitz über und wird mit einmalig 10 € berechnet. Mutwillig zerstörte oder verloren gegangene Karten müssen neu beantragt werden (bitte senden Sie eine E-Mail an chipcard@foodforkids.de) und werden ein weiteres Mal mit 10 € in Rechnung gestellt. Die Gebühr wird automatisch von dem Konto des Auftraggebers abgebucht. Die bestellten Essen werden durch Vorlage der Chipkarte herausgegeben.
5. Die Bezahlung der bestellten Essen erfolgt im Voraus ohne gesonderte Rechnungslegung ab dem 24. Kalendertag des Monats für alle bestellten Menüs des Folgemonats durch Bankeinzug. Stornierungen werden als Gutschrift im übernächsten Bestellmonat berücksichtigt. Für die Bezahlung der bestellten Essen wird dem Auftragnehmer mit Abschluss des Vertrages eine Einzugermächtigung erteilt. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, für ausreichende Deckung auf dem angegebenen Konto zu sorgen. Kosten der Banken für eventuelle Rücklastschriften (zurzeit bis zu 8,11 € je nach Kreditinstitut), die der Zahlungspflichtige zu vertreten hat, sind von ihm zu erstatten. Die monatliche Rechnung der abgebuchten Beträge steht Ihnen online zur Verfügung. Sollte der Auftraggeber zusätzlich monatlich eine Rechnung oder Abbuchungsbestätigung für die Bezahlung des bestellten Essens wünschen, ist dies dem Auftragnehmer entsprechend bekannt zu geben. Den entsprechenden Kostenaufwand in Höhe von 1,50 € trägt der Auftraggeber und wird ihm in Rechnung gestellt. Der Rechnungsbetrag ist bis zu den vorgenannten Zahlungsterminen, jedoch spätestens sofort nach Rechnungserhalt, fällig.
6. Bei nicht fristgerechter oder fehlender Zahlung kann im Sinne des Eigentumsvorbehaltes die weitere Leistung verweigert oder eingestellt werden. Die Verpflichtung zur Zahlung der ausstehenden Summen bleibt davon unberührt und kann bei der Nichterfüllung gegebenenfalls rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bei nicht berechtigter Inanspruchnahme der finanziellen behördlichen Subventionen, behalten wir uns vor, nachträglich und unverzüglich, die beanspruchten Gelder per Lastschrift einzufordern.
7. Der Vertrag zwischen der FOOD FOR FRIENDS GmbH und dem Kunden gilt bis zum Ende der Rahmenvertragslaufzeit und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung unter Einhaltung der u. g. Kündigungsfristen durch den Auftraggeber bzw. die Schule erfolgt. Zum Zeitpunkt der Beendigung der Rahmenverträge verliert der Vertrag zwischen dem Auftraggeber (Schule) und den Auftragnehmern (FOOD FOR FRIENDS GmbH) seine Gültigkeit, ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.
8. Der Vertrag kann ohne Angaben von Gründen mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende vorzeitig bei der Firma FOOD FOR FRIENDS GmbH gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
9. Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Hamburg.
FOOD FOR FRIENDS GmbH Food For Kids Mengestr. 20 21107 Hamburg